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AGB Dr. Hans-Peter Vogt, vogt multimedia design, Erlenweg 18, 64354 Reinheim
AGB Relounched:   19.05.2010
1. Für alle Auftragsarbeiten im Bereich Grafik/Fotografik/Film gilt der von SDSt / AGD (Selbständige Design Studios / Allianz deutscher Designer, AGD) herausgegebene Tarifvertrag für die Ausführung von Arbeiten, vom 5. März 1998, oder neuer, und die darin enthaltenen Ausführungen. Alle Verträge sind Honorarverträge..
2. Alle Arbeiten im Bereich Consulting, Konzeptionserstellung, Werbeberatung/Werbung sind Honorarverträge.
3. Die Nutzungsrechte / Autorenrechte an Bildern, Karten, Filmen, der Musik (soweit selbst komponiert) an Texten, Sprache und Geräuschen (soweit selbst komponiert oder geschrieben bzw. gestaltet) als Gesamtes oder in Teilen liegen bei Dr. Hans-Peter Vogt / vogt multimedia design.
4. Im Bereich Buch gibt es Regelungen für  Autoren und Buchhändler (siehe Punkt F. unten)
5. Die Abrechnung erfolgt in EURO   /     Steuernummer   08 878 00396  -  P / G 08  Finanzamt Dieburg   -  Umsatzsteuer-Ident:
DE 167 52 15 37  -  Zuständige Kammer: IHK Darmstadt   -  es gilt der jeweilige Mehrwertsteuersatz der Bundesrepublik Deutschland.
Für Auslandsabrechnungen:   IBAN DE49 5001 0060 0027 3856 00   -  BIC PBNKDEFF
6. Darüberhinaus gelten folgende Regelungen für alle mit vogt multimedia design / Dr. Hans-Peter Vogt abgeschlossenen Verträge, soweit diese nicht abändernd verhandelt werden. Änderungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie von beiden Teilen unterschrieben sind.
 A. Auftragsarbeiten im Bereich Grafik, Foto, Film, Web /-  freie Arbeiten
Für alle Auftragsarbeiten gilt der von SDSt / AGD (Selbständige Design Studios / Allianz deutscher Designer, AGD) herausgegebene Tarifvertrag für die Ausführung von Arbeiten, vom 5. März 1998, und die darin enthaltenen Ausführungen.
1. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Jeder dem Designer erteite Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen des Designers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch in Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach Tarifvertrag für Designleistungen übliche Vergütung als vereinbart.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Recht auf Schadensersatz. Oh-ne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten, bzw. nach Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitararbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Urheberrecht.
2. Vergütung
Entwürfe und Reinzeichnungen (dies gilt auch für Scribbles, Drehbücher, Internetseiten, CD´s und Filme, einschließlich deren Vertonung) bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages des SDSt/AGD sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Die Vergütungen sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden Entwürfe später oder in größerem Umfang, als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen, bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Er-streckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten, technische Nebenkosten, Kopien, Porto, Telefon-, Telefaxkosten,Spesen, Sonderleistungen für Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskripten, Drucküberwachung, etc. werden nach Tarifvertrag gesondert berechnet, siehe dort
4. Eigentumsvorbehalt
An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen., die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber diese Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. C
omputerdateien dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster - siehe `Tarifvertrag´.
5. Haftung
Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln.
Er haftet für entstandene Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszuzuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe Texte, Reinzeichnungen und Reinausführungen entfällt jede Haftung des Designers. Für die wettbewerbs- und warenzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht. Beanstandungen, gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei.
6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich de künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Produktion oder nachher Änderungen, so hat er diese Mehrkosten zu tragen. Der Designer erhält den Vergütungsanspruch auch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auf-traggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der dem Designer überlassenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Zusicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ansprüchen Dritter frei.
7. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Designers. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 B. Auftragsarbeiten  im Bereich  Konzeptentwicklungen, Marketingentwicklungen, Werbeberatung / Werbung
Stärke des Angebots sind Konzeptentwicklungen, die in der Regel im Rahmen der Designleistunge enthalten sind, und darüberhinaus zu grundlegenden Marketingstrategien führen können, die seperat und getrennt bestellt und abgeliefert werden.
Konzeptentwicklungen und Beratungen im Bereich Radwegeplanung und Kennzeichnung werden auf Honorarbasis oder mit Beratervertrag abgewickelt, der alle Einzelheiten regelt. Grundsätzlich sind Drittleistungen, wie z.B. Entwurf von Schildern, Schilderanfertigung, Schilderaufstellung und Pflege (Wegewart) nicht in diesen Leistungen enthalten, sondern werden an Dritte vergeben. Eine Gewährleistungspflicht für die Leistungen von Drittanbietern und Lieferanten besteht nicht.
Sind Konzeptentwicklungen im Rahmen von Designtätigkeit notwendig, so geschehen diese im Rahmen der Abrechnung von Designleistungen. Die Vergütung entspricht derjenigen der Designleistungen. In der Regel fallen solche gestaltungsbezogenen Leistungen an, wenn Filme erstellt, Drehbücher geschrieben, Sites geplant werden und bei Launch/Relaunch von Produkten. Bei eng auftragsbezogenen Arbeiten, wie bei Reinzeichnungen nach vorliegenden Layouts entfallen diese Leistungen, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.
Werden darüberhinaus spezielle Marketingmaßnahmen notwendig, etwa bei der Erstellung von grundlegenden Konzepten für Urlaubsgebiete, Markenneueinführungen, Werbekonzeptionen für einzelne Produktreihen, Verteilung von Prospekten, usw. so wird die Lesitung hierfür getrennt von der für Dsignleistungen erstellten Rechnung aufgeführt und abgerechnet. Das Honorar unterliegt der freien Vereinbarung, je nach Umfang der auszuführenden Arbeiten. Auch hier gilt, daß für Leistungen Dritter, die im Rahmen des Auftrags notwendig wird keine Haftung übernommen. Bei DIenstleistungen, die wir selbst ausführen, garantieren wir selbstverständlichfür eine sorgfältige Ausführung. Werden Prospekte verteilt, so haften wir gegen Verlust nur, wenn unsererseits ein Verschulden vorliegt. Das Risiko der Anlieferung liegt beim Kunden oder beim Dritten. Rechnungen werden nur in eigenem Namen erstellt. Leistungen Dritter sind mit diesen direkt abzurechnen, es sei denn, daß ausdrücklich vereinbart wird, daß die Rechnungslegung einheitlich für alle Arbeiten Dritter mit erstellt wird. In diesem Fall ist der Unterzeichner berechtigt, Gelder für Dritte entgegenzunehmen. Dies können Drehbuchautoren, Schauspieler, Schreibbüros, Druckereien oder Verlage sein..
Marketingstrategien sind grundsätzlich Empfehlungen für Handlungen der Auftraggeber und Produktpräsentationen. Wirtschaftliche Erfolge sind nicht einklagbar. Werden Designleistungen aufgrund der in eigenem Haus erstellten Marketingleistungen notwendig, so verpflichtet sich der Unterzeichner, daß Ausführungen den Marketingkonzepten entsprechen, soweit nicht spätere Änderungen durch Kundenwunsch oder aufgrund sich veränderter Bedingungen geänderte Designausführungen nach sich ziehen. Eine Zuordnung der Übereinstimmung liegt einzig im Ermessen des Ausführenden. Sie ist nicht einklagbar. Schadenersatzforderungen wegen eventueller Zuordnungsdifferenzen sind grundsätzlich nicht einklagbar.
Rechnungserstellung enthält zusätzliche Kosten für Porti, Fahrten, Spesen und sonstige Nebenkosten im Rahmen der Tätigkeit.
Die Höhe der Vergütung und der jeweilige Abrechnungsmodus werden im Vorraus vereinbart. Zahlungsvorschüsse für Dritte wird nur dann geleistet, wenn diese durch den Auftraggeber vorher auf Konto Unterzeichner eingegangen sind, und wenn hierüber Einigkeit erzielt ist. Dies wird u.U. dann notwendig, wenn Drittagenturen eingeschaltet werden.
Konzeptententwicklungen sind grundsätzlich keine kostenlosen Zugaben. Werden Konzeptentwicklungen im Rahmen von Ausschreibungen notwendig, so sind diese zu vergüten, auch wenn Auftrag für spätere Leistungen nicht erfolgt.
 C. Foto-Archiv / Stockfotografie. Verändert seit 25. 2.2009
A: Download aus dem Internet ist für den privaten Gebrauch frei. Eine gewerbliche Nutzung von Dateien, die im Internet veröffentlicht sind, ist untersagt. Für gewerbliche Anwender sind downloads auch dann nicht gestattet, wenn eine Verwendung der Bilddaten als Layout oder als Platzhalter vorgenommen wird.
Die Urheberrechte werden nicht erworben. Veränderungen an den Bildern in der gewerblichen Anwendung ist nicht gestattet. Nicht erlaubt ist auch, Bildmaterial unter Ihrem Namen zu vertreiben oder weiterzuverkaufen. Dies schließt das Verbot ein, die Bilder auf dem elektronischen Weg und über Bilddatenbanken weiterzugeben. Kopien der CD´s oder der Einzelbilder sind nur einmalig als Sicherungsdatei gestattet.
Grundsätzlich ist jeder Auszug von CD's und DVD's für gewerbliche Zwecke untersagt. Das beinhaltet auch Ausdrucke oder das Aufnehmen auf Festplatte oder datenträger. Eine Sicherungsdatei ist auf Datenträger CD/DVD gestattet. Für Private Zwecke ist der Ausdruck von Karten, die auf
unsweren CD's und DVD's enthalten sind erwünscht, soweit dies in einem Umfang geschieht, die Mengen nicht überschreiten, die einer privaten Nutzung entsprechen. Eine Weitergabe solcher Ausdrucke an Dritte ist jedoch nicht gestattet (auch nicht an private Nutzer).
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich die hier genannten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Lizensbedingungen gelten mit Bestellung oder Download als anerkannt. Der Besteller erkennt ausdrücklich alle hier genannten Bedingungen an, auch wenn eine vertragliche Bindung nicht zustandekommt.
B. Wenn Sie die hier genannten Vertragsbedingungen nicht anerkennen, dürfen Sie gelieferte Verpackungen nicht öffnen, benutzen oder weitergeben. Die Packung ist dann innerhalb von 7 Tagen ungeöffnet und einschließlich der Rechnung zurückzuschicken. Der Produktpreis wird Ihnen abzüglich eventuell neu ent - standenen Versandkosten und abzüglich einer Bearbeitungspauschale von DM 30,-- pro Packung zurückerstattet. Das Angebot gilt für private und gewerbliche Nutzer in gleichem Maß. Der Preis gilt immer zusätzlich einer Verpackungspauschale von 4%, einer Versandkostenpauschale von DM 7,80 und zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Express- und Auslandsporti werden gesondert in Rechnung gestellt. Preisänderungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
Ändern sich die Geschäftsbedingungen, verlieren vorherige Fassungen ihre Gültigkeit.
Eine Lieferverpflichtung besteht nicht. Lieferverzögerungen sind kein Grund für Schadenersatz. Es bleibt vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen und in Teilen abzurechnen. Nachlieferungen sind versandkostenfrei. Es bleibt vorbehalten, Lieferungen gegen Vorkasse, Teilvorrauszahlung oder gegen Nachnahme abzuwickeln. Die Bezahlung der Lieferung erfolgt nach Wahl des Lieferanten gegen bar, Verrechnungsscheck oder per Lastschrift.
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Dr. Vogt multimedia. Mit der Zahlung des Rechnungsbetrages erwerben Sie die Lizenz zur Nutzung gemäß den hier veröffentlichten Geschäftsbedingungen. Es besteht keine Ausschließlichkeit der Nutzung durch den Erwerber einer Einzellizenz. Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für Lieferungen ins Ausland - ist der Sitz des Lieferanten.
Rechtsbeziehungen zum Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Vertrags sind urheberrechtlich geschütze Bilder, Bilddaten, und Software. Eine Haftung für evtl. fehlende Programmbeschreibungen besteht nicht. Insbesondere wird keine Gewähr dafür geliefert, daß die gelieferten Bilddaten den Anforderungen des Bestellers genügen.Die Verantwortung für die richtige Bildauswahl liegt grundsätzlich beim Besteller. Für eventuelle gesundheitliche Folgen durch die Anwendung von Datenträgermaterial oder von Computerdateien wird nicht gehaftet.
C. Die Ware reist auf Risiko des Käufers. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung schriftlich gestellt werden. Packungen werden nur ungeöffnet zurückgenommen. Falls Beschädigungen der Verpackung festgestelllt werden, sind diese durch den Lieferdienst schriftlich zu bestätigen. Senden Sie eine Kopie dieser Bestätigung an den Lieferanten. Dem Lieferanten ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich Mitteilung zu machen. Die Prüfung auf Ersatzlieferung behält sich der Lieferant vor. Bestellungen sind nicht rücktrittsberechtigt. Versteckte Mängel, die Sie erst beim Auspacken feststellen, müssen nachgewiesen werden.Umtausch erfolgt nur bei nachgewiesenen Produktschäden. Für Schäden aus mißbräuchlicher Handhabung haftet der Lieferant nicht.
Die Vervielfältigung der gelieferten CD´s ist unzulässig und unterliegt der Vertragsstrafe. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsbedingungen bzw. den Lizenzvertrag wird als Vertragsstrafe eine Untergrenze von im Einzelfall DM 10.000,-- festgesetzt. Die Vertragsstrafe kann bei groben und vorsätzlichen Verletzungen der Lizenzbedingungen, wie dem Anfertigen und Vertreiben von sog. Raubkopien auf DM 500.000,-- steigen. Die Entscheidung hierüber behält sich der Lieferant vor. Verlieren einzelne Passi der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit, bleibt die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit hiervon unangetastet. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Mit Erscheinen der AGB verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.
Werden Stockfotos bei fremden Seiten eingestellt und zum Verkauf angeboten, so gilt grundsätzlich unser Copyright. Ansonsten gelten die AGB des Vertragspartners bzw. die nachträglich fixierten Vereinbarungen, soweit sie Änderungen zu den den gültigen AGB zum vertragszeitpunkt beinhalten.
 D.   CD Rom- und DVD Lizenzen
Auch für alle CDRoms und DVD's, die von vogt multimedia selbst entworfen, hergestellt und vertrieben werden, gilt, daß Eigentumsrechte hieran nicht erworben werden. Mit Kauf der CDRom oder DVD erwerben Sie eine Lizenz zur Nutzung auf einem PC oder einem DVD Player. Die Weitergabe oder Vervielfältigung ist untersagt. Mit Kauf der CDRom oder DVD erkennen Sie die Nutzungsrechte ( EULA ) ausdrücklich an. Ist die Verpackung einer CD/DVD einmal geöffnet ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Werden CDRoms oder DVD's an gewerbliche Wiederverkäufer abgegeben, so steht jede Form der Kopie unter Strafe. Es ist erlaubt, die CD/DVD in Originalverpackung zum empfohlenen Verkaufspreis an den Endkunden abzugeben. Eine Stellung ins Internet oder sonstige Freigabe von Daten, die durch Dritte kopiert oder unbefugt gelesen werden können, ist ausdrücklich untersagt. Der gewerbliche Einsatz der durch vogt multimedia hgergestllten CDroms und DVD's in den Bereichen Musik, Technik, Werbung, Promotion und Reise ist nur durch gesonderte Lizenzbedingungen  mköglich, die einen gesonderten Vertrag vorraussetzen. Jede illegale Verbreitung ist unter Strafe gestellt.
Kopierwerke, die beauftragt sind, CD's und DVD's im Auftrag zu vervielfältigen, dürfen nur die beauftragte Stückzahl herstellen und an vogt multuimedia herausgeben. Alle weiteren Kopien bzw. Pressungen sind sofort zu vernichten. Es muß sichergestellt seion, daß die Master nicht weiteregeben oder ohne Genehmigung und Auftrag in nicht lizensierten Auflagen kopiert werden können. Die Kopierwerke haften hierfür in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro je CD/DVD, die sie zu Kopierzwecken erhalten. Sollten Master nach einer begrenzten Auftragsabwicklung im Kopierwerk verbleiben, um spätere Auflagen schnell abzuwickeln, so sind diese so wegzuschließen, daß sie nicht unbefugt kopiert oder weitergegeben werden können.
 E. Messeservice 
Wir bieten für Partnerfirmen den folgenden Messeservice an: Verteilung von Prospekten auf den Messen und Märkten, die von unserer Fa. vogt multimedia & tour veranstaltet und besucht werden. Die Kosten und Termine entnehmen Sie bitte den jeweiligen Preislisten / Angeboten. Wir bieten Packages, in denen verschiedene Termine gebündelt und zusammen angeboten werden. Diese packages sind nur als Gesamtes zu buchen. Änderungen bleiben unserer schriftlichen Entscheidung vorbehalten
Mit der Auftragserteilung sind wir zur ordentlichen Zwischenlagerung von Fremdprospekten verpflichtet, sowie zur ordnungsgemäßen Verteilung. Diese erfolgt durch Auslage im Rahmen der Markt- und Messeauftritte, nicht aber durch Handabgabe. Der Kunde hat für die ordnungsgemäße, frachtfreie und termingerechte Anlieferung der Prospekte zu sorgen. Bei Verspätungen haften wir nicht für einen eventuellen Verteilungsausfall.
Ersatztermine: Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, daß die ursprünglich angesetzten Termine zur Verteilung geändert werden müssen. Ersatztermine werden gleichwertig angeboten. Die Entscheidung für eine gleichwertige Veranstaltung ist nicht zu begründen. Fällt ein Termin ganz aus (aus welchen Gründen auch immer) und kann nicht gleichwertig besetzt werden, so sind wir im Rahmen der jeweiligen Einzel-Pauschale rückerstattungspflichtig. Die Rückerstattung erfolgt nicht als Barauszahlung/ Rücküberweisung, sondern als Gutschrift auf das jeweils nächste Veranstaltungspackage. Die Verträge gelten jeweils nur für den jeweils angebotenen Zeitraum. Sie enthalten keine automatische Verlängerung, soweit dies nicht im Angebot/Vertrag/Rechnung fixiert wird.
Die Zahlung hat im Vorraus zu erfolgen. Auch wir müssen die Messen und Märkte im Vorraus buchen und bezahlen. Die Zahlungstermine werden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt die Zahlung verspätet, wird der Prospekt solange nicht ausgeliefert, bis die Zahlung erfolgt ist. Ein Rückerstattungsanspruch seitens des Kunden besteht dadurch nicht. Der einmal geschlossene Vertrag kann für den jeweiligen Zeitraum nicht einseitig und nachträglich storniert werden. Auch wenn der Kunde die Prospekte nicht zur Verteilung liefert, ist er zur Zahlung der jeweiligen Gesamtsumme verpflichtet. Können wir die Verteilung aus nicht zu verantwortenden Gründen nicht im erwarteten Umfang erfüllen (z.B. wegen Krankheit)  ist ein Ersatzanspruch nicht möglich. Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingelagerter oder transportierter Fremd-Ware, etwa durch Diebstahl. Diese Teilbestimmungen unter Punkt E Messeservice gelten seit 15.12.2008.
Mahnungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Derzeit ist ein Satz von 15,-- für die 1. Mahnung, 30,-- Euro für die 2. Mahnung anzusetzen.
 G. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in EURO   /  Steuernummer   08 878 00396  -  P / G 08  Finanzamt Dieburg   -  Umsatzsteuer-Ident:
DE 167 52 15 37  -  Zuständige Kammer: IHK Darmstadt   -  es gilt der jeweilige Mehrwertsteuersatz der Bundesrepublik Deutschland.
Last Site Relounch:  19.05.2010   -   Dr. Hans-Peter Vogt, vogt multimedia design, Erlenweg 18, 64354 Reinheim