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| AGB |
Dr.
Hans-Peter Vogt, vogt
multimedia design, Erlenweg 18, 64354 Reinheim
AGB
Relounched:
19.05.2010 |
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| 1.
Für alle Auftragsarbeiten im Bereich Grafik/Fotografik/Film
gilt der von SDSt / AGD (Selbständige Design Studios
/ Allianz deutscher Designer, AGD) herausgegebene Tarifvertrag
für die Ausführung von Arbeiten, vom 5. März
1998, oder neuer, und die darin enthaltenen Ausführungen.
Alle Verträge sind Honorarverträge.. |
| 2.
Alle Arbeiten im Bereich Consulting, Konzeptionserstellung,
Werbeberatung/Werbung sind Honorarverträge. |
| 3.
Die Nutzungsrechte / Autorenrechte an Bildern, Karten,
Filmen, der Musik (soweit selbst komponiert) an Texten,
Sprache und Geräuschen (soweit selbst komponiert
oder geschrieben bzw. gestaltet) als Gesamtes oder in
Teilen liegen bei Dr. Hans-Peter Vogt / vogt multimedia
design. |
| 4.
Im Bereich Buch gibt es Regelungen für Autoren
und Buchhändler (siehe Punkt F. unten) |
5.
Die Abrechnung erfolgt in EURO /
Steuernummer 08 878 00396 - P
/ G 08 Finanzamt Dieburg - Umsatzsteuer-Ident:
DE 167 52 15 37 - Zuständige Kammer:
IHK Darmstadt -
es gilt der jeweilige Mehrwertsteuersatz der Bundesrepublik
Deutschland.
Für Auslandsabrechnungen: IBAN DE49 5001
0060 0027 3856 00 - BIC PBNKDEFF |
| 6.
Darüberhinaus gelten folgende Regelungen für
alle mit vogt multimedia design / Dr. Hans-Peter Vogt
abgeschlossenen Verträge, soweit diese nicht abändernd
verhandelt werden. Änderungen bedürfen der Schriftform
und sind nur gültig, wenn sie von beiden Teilen unterschrieben
sind. |
| A.
Auftragsarbeiten im Bereich Grafik, Foto, Film, Web /-
freie Arbeiten |
| Für
alle Auftragsarbeiten gilt der von SDSt / AGD (Selbständige
Design Studios / Allianz deutscher Designer, AGD) herausgegebene
Tarifvertrag für die Ausführung von Arbeiten,
vom 5. März 1998, und die darin enthaltenen Ausführungen. |
1.
Urheberrecht und Nutzungsrecht
Jeder dem Designer erteite Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den
Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen
unterliegen dem Urhebergesetz. Die Bestimmungen gelten
auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen
des Designers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
des Designers weder im Original, noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung - auch in Teilen
ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe
der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach
Tarifvertrag für Designleistungen übliche Vergütung
als vereinbart.
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die
für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anders vereinbart ist, wird jeweils nur
das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe
an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte
gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung
über. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts
auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Recht auf
Schadensersatz. Oh-ne Nachweis eines höheren Schadens
beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten,
bzw. nach Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD
üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren
Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige
Mitararbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe
der Vergütung. Sie begründen kein Urheberrecht. |
2.
Vergütung
Entwürfe
und Reinzeichnungen (dies gilt auch für Scribbles,
Drehbücher, Internetseiten, CD´s und Filme,
einschließlich deren Vertonung) bilden zusammen
mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche
Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage
des Tarifvertrages des SDSt/AGD sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen sind. Die Vergütungen sind Nettobeträge
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden
keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe
und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die
Vergütung für die Nutzung. Werden Entwürfe
später oder in größerem Umfang, als ursprünglich
vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die
Vergütung für die Nutzung nachträglich
in Rechnung zu stellen, bzw. die Differenz zwischen der
höheren Vergütung für die Nutzung und der
ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung
von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten,
die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist. |
3.
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig.
Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten
in Teilen abgenommen, so ist eine Teilvergütung jeweils
bei Abnahme des Teiles fällig. Er-streckt sich ein
Auftrag über längere Zeit oder erfordert er
vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung
bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50%
der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung. Sonderleistungen, Neben-
und Reisekosten, technische Nebenkosten, Kopien, Porto,
Telefon-, Telefaxkosten,Spesen, Sonderleistungen für
Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskripten,
Drucküberwachung, etc. werden nach Tarifvertrag gesondert
berechnet, siehe dort |
4.
Eigentumsvorbehalt
An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur
Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener
frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nichts
anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei Beschädigungen
oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen.,
die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr
und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Designer ist nicht
verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt
wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht
der Auftraggeber diese Herausgabe, so ist dies gesondert
zu vereinbaren und zu vergüten. Computerdateien
dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung
des Designers geändert werden.Korrektur, Produktionsüberwachung
und Belegmuster - siehe `Tarifvertrag´. |
5.
Haftung
Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene
Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu
behandeln.
Er haftet für entstandene Schäden nur bei grober
Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. Ein über den
Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszuzuchen und anzuleiten. Darüberhinaus
haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag
gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen
des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes
Verschulden und nur für Vorsatz und für grobe
Fahrlässigkeit.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen
oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt
dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von
Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen
Entwürfe Texte, Reinzeichnungen und Reinausführungen
entfällt jede Haftung des Designers. Für die
wettbewerbs- und warenzeichnungsrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der
Designer nicht. Beanstandungen, gleich welcher Art sind
innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich
beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk
als mängelfrei. |
6.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich de künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während der Produktion
oder nachher Änderungen, so hat er diese Mehrkosten
zu tragen. Der Designer erhält den Vergütungsanspruch
auch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert
sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auf-traggeber zu vertreten hat, so kann der Designer
eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.Bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen.Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert,
daß er zur Verwendung aller der dem Designer überlassenen
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Zusicherung
nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber
den Designer von allen Ansprüchen Dritter frei. |
7.
Schlußbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Designers. Die Unwirksamkeit
einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung
der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. |
| B.
Auftragsarbeiten im Bereich Konzeptentwicklungen,
Marketingentwicklungen, Werbeberatung / Werbung |
| Stärke
des Angebots sind Konzeptentwicklungen, die in der Regel
im Rahmen der Designleistunge enthalten sind, und darüberhinaus
zu grundlegenden Marketingstrategien führen können,
die seperat und getrennt bestellt und abgeliefert werden. |
| Konzeptentwicklungen
und Beratungen im Bereich Radwegeplanung und Kennzeichnung
werden auf Honorarbasis oder mit Beratervertrag abgewickelt,
der alle Einzelheiten regelt. Grundsätzlich sind
Drittleistungen, wie z.B. Entwurf von Schildern, Schilderanfertigung,
Schilderaufstellung und Pflege (Wegewart) nicht in diesen
Leistungen enthalten, sondern werden an Dritte vergeben.
Eine Gewährleistungspflicht für die Leistungen
von Drittanbietern und Lieferanten besteht nicht. |
| Sind
Konzeptentwicklungen im Rahmen von Designtätigkeit
notwendig, so geschehen diese im Rahmen der Abrechnung
von Designleistungen. Die Vergütung entspricht derjenigen
der Designleistungen. In der Regel fallen solche
gestaltungsbezogenen Leistungen an, wenn Filme erstellt,
Drehbücher geschrieben, Sites geplant werden und
bei Launch/Relaunch von Produkten. Bei eng auftragsbezogenen
Arbeiten, wie bei Reinzeichnungen nach vorliegenden Layouts
entfallen diese Leistungen, wenn nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wird. |
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| Werden
darüberhinaus spezielle Marketingmaßnahmen
notwendig, etwa bei der Erstellung von grundlegenden Konzepten
für Urlaubsgebiete, Markenneueinführungen, Werbekonzeptionen
für einzelne Produktreihen, Verteilung von Prospekten,
usw. so wird die Lesitung hierfür getrennt von der
für Dsignleistungen erstellten Rechnung aufgeführt
und abgerechnet. Das Honorar unterliegt der freien Vereinbarung,
je nach Umfang der auszuführenden Arbeiten. Auch
hier gilt, daß für Leistungen Dritter, die
im Rahmen des Auftrags notwendig wird keine Haftung übernommen.
Bei DIenstleistungen, die wir selbst ausführen, garantieren
wir selbstverständlichfür eine sorgfältige
Ausführung. Werden Prospekte verteilt, so haften
wir gegen Verlust nur, wenn unsererseits ein Verschulden
vorliegt. Das Risiko der Anlieferung liegt beim Kunden
oder beim Dritten. Rechnungen werden nur in eigenem Namen
erstellt. Leistungen Dritter sind mit diesen direkt abzurechnen,
es sei denn, daß ausdrücklich vereinbart wird,
daß die Rechnungslegung einheitlich für alle
Arbeiten Dritter mit erstellt wird. In diesem Fall ist
der Unterzeichner berechtigt, Gelder für Dritte entgegenzunehmen.
Dies können Drehbuchautoren, Schauspieler, Schreibbüros,
Druckereien oder Verlage sein.. |
| Marketingstrategien
sind grundsätzlich Empfehlungen für Handlungen
der Auftraggeber und Produktpräsentationen. Wirtschaftliche
Erfolge sind nicht einklagbar. Werden Designleistungen
aufgrund der in eigenem Haus erstellten Marketingleistungen
notwendig, so verpflichtet sich der Unterzeichner, daß
Ausführungen den Marketingkonzepten entsprechen,
soweit nicht spätere Änderungen durch Kundenwunsch
oder aufgrund sich veränderter Bedingungen geänderte
Designausführungen nach sich ziehen. Eine Zuordnung
der Übereinstimmung liegt einzig im Ermessen des
Ausführenden. Sie ist nicht einklagbar. Schadenersatzforderungen
wegen eventueller Zuordnungsdifferenzen sind grundsätzlich
nicht einklagbar. |
Rechnungserstellung
enthält zusätzliche Kosten für Porti, Fahrten,
Spesen und sonstige Nebenkosten im Rahmen der Tätigkeit.
Die Höhe der Vergütung und der jeweilige Abrechnungsmodus
werden im Vorraus vereinbart. Zahlungsvorschüsse
für Dritte wird nur dann geleistet, wenn diese durch
den Auftraggeber vorher auf Konto Unterzeichner eingegangen
sind, und wenn hierüber Einigkeit erzielt ist. Dies
wird u.U. dann notwendig, wenn Drittagenturen eingeschaltet
werden. |
| Konzeptententwicklungen
sind grundsätzlich keine kostenlosen Zugaben. Werden
Konzeptentwicklungen im Rahmen von Ausschreibungen notwendig,
so sind diese zu vergüten, auch wenn Auftrag für
spätere Leistungen nicht erfolgt. |
| C.
Foto-Archiv / Stockfotografie. Verändert seit 25.
2.2009 |
| A:
Download aus dem Internet ist für den privaten
Gebrauch
frei. Eine gewerbliche Nutzung von Dateien, die im Internet
veröffentlicht sind, ist untersagt. Für gewerbliche
Anwender sind downloads auch dann nicht gestattet, wenn
eine Verwendung der Bilddaten als Layout oder als Platzhalter
vorgenommen wird. |
| Die
Urheberrechte werden nicht erworben. Veränderungen
an den Bildern in der gewerblichen Anwendung ist nicht
gestattet. Nicht erlaubt ist auch, Bildmaterial unter
Ihrem Namen zu vertreiben oder weiterzuverkaufen. Dies
schließt das Verbot ein, die Bilder auf dem elektronischen
Weg und über Bilddatenbanken weiterzugeben. Kopien
der CD´s oder der Einzelbilder sind nur einmalig
als Sicherungsdatei gestattet. |
Grundsätzlich
ist jeder Auszug von CD's und DVD's für gewerbliche
Zwecke untersagt. Das beinhaltet auch Ausdrucke oder das
Aufnehmen auf Festplatte oder datenträger. Eine Sicherungsdatei
ist auf Datenträger CD/DVD gestattet. Für Private
Zwecke ist der Ausdruck von Karten, die auf
unsweren CD's und DVD's enthalten sind erwünscht,
soweit dies in einem Umfang geschieht, die Mengen nicht
überschreiten, die einer privaten Nutzung entsprechen.
Eine Weitergabe solcher Ausdrucke an Dritte ist jedoch
nicht gestattet (auch nicht an private Nutzer). |
| Für
alle Lieferungen gelten ausschließlich die hier
genannten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Lizensbedingungen
gelten mit Bestellung oder Download als anerkannt. Der
Besteller erkennt ausdrücklich alle hier genannten
Bedingungen an, auch wenn eine vertragliche Bindung nicht
zustandekommt. |
| B.
Wenn Sie die hier genannten Vertragsbedingungen nicht
anerkennen, dürfen Sie gelieferte Verpackungen nicht
öffnen, benutzen oder weitergeben. Die Packung ist
dann innerhalb von 7 Tagen ungeöffnet und einschließlich
der Rechnung zurückzuschicken. Der Produktpreis wird
Ihnen abzüglich eventuell neu ent - standenen Versandkosten
und abzüglich einer Bearbeitungspauschale von DM
30,-- pro Packung zurückerstattet. Das Angebot gilt
für private und gewerbliche Nutzer in gleichem Maß.
Der Preis gilt immer zusätzlich einer Verpackungspauschale
von 4%, einer Versandkostenpauschale von DM 7,80 und zusätzlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| Express-
und Auslandsporti werden gesondert in Rechnung gestellt.
Preisänderungen und Irrtum bleiben vorbehalten. |
| Ändern
sich die Geschäftsbedingungen, verlieren vorherige
Fassungen ihre Gültigkeit. |
| Eine
Lieferverpflichtung besteht nicht. Lieferverzögerungen
sind kein Grund für Schadenersatz. Es bleibt vorbehalten,
Teillieferungen vorzunehmen und in Teilen abzurechnen.
Nachlieferungen sind versandkostenfrei. Es bleibt vorbehalten,
Lieferungen gegen Vorkasse, Teilvorrauszahlung oder gegen
Nachnahme abzuwickeln. Die Bezahlung der Lieferung erfolgt
nach Wahl des Lieferanten gegen bar, Verrechnungsscheck
oder per Lastschrift. |
| Die
gelieferten Waren bleiben Eigentum von Dr. Vogt multimedia.
Mit der Zahlung des Rechnungsbetrages erwerben Sie die
Lizenz zur Nutzung gemäß den hier veröffentlichten
Geschäftsbedingungen. Es besteht keine Ausschließlichkeit
der Nutzung durch den Erwerber einer Einzellizenz. Erfüllungsort
und Gerichtsstand - auch für Lieferungen ins Ausland
- ist der Sitz des Lieferanten. |
| Rechtsbeziehungen
zum Lieferanten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gegenstand des Vertrags sind urheberrechtlich
geschütze Bilder, Bilddaten, und Software. Eine Haftung
für evtl. fehlende Programmbeschreibungen besteht
nicht. Insbesondere wird keine Gewähr dafür
geliefert, daß die gelieferten Bilddaten den Anforderungen
des Bestellers genügen.Die Verantwortung für
die richtige Bildauswahl liegt grundsätzlich beim
Besteller. Für eventuelle gesundheitliche Folgen
durch die Anwendung von Datenträgermaterial oder
von Computerdateien wird nicht gehaftet. |
| C.
Die Ware reist auf Risiko des Käufers. Reklamationen
müssen innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung schriftlich
gestellt werden. Packungen werden nur ungeöffnet
zurückgenommen. Falls Beschädigungen der Verpackung
festgestelllt werden, sind diese durch den Lieferdienst
schriftlich zu bestätigen. Senden Sie eine Kopie
dieser Bestätigung an den Lieferanten. Dem Lieferanten
ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3
Tagen schriftlich Mitteilung zu machen. Die Prüfung
auf Ersatzlieferung behält sich der Lieferant vor.
Bestellungen sind nicht rücktrittsberechtigt. Versteckte
Mängel, die Sie erst beim Auspacken feststellen,
müssen nachgewiesen werden.Umtausch erfolgt nur bei
nachgewiesenen Produktschäden. Für Schäden
aus mißbräuchlicher Handhabung haftet der Lieferant
nicht. |
| Die
Vervielfältigung der gelieferten CD´s ist unzulässig
und unterliegt der Vertragsstrafe. Bei Zuwiderhandlungen
gegen die Geschäftsbedingungen bzw. den Lizenzvertrag
wird als Vertragsstrafe eine Untergrenze von im Einzelfall
DM 10.000,-- festgesetzt. Die Vertragsstrafe kann bei
groben und vorsätzlichen Verletzungen der Lizenzbedingungen,
wie dem Anfertigen und Vertreiben von sog. Raubkopien
auf DM 500.000,-- steigen. Die Entscheidung hierüber
behält sich der Lieferant vor. Verlieren einzelne
Passi der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit,
bleibt die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit
hiervon unangetastet. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Mit Erscheinen der AGB verlieren alle früheren Fassungen
ihre Gültigkeit. |
 |
| Werden
Stockfotos bei fremden Seiten eingestellt und zum Verkauf
angeboten, so gilt grundsätzlich unser Copyright.
Ansonsten gelten die AGB des Vertragspartners bzw. die
nachträglich fixierten Vereinbarungen, soweit sie
Änderungen zu den den gültigen AGB zum vertragszeitpunkt
beinhalten. |
| D.
CD Rom- und DVD Lizenzen |
| Auch
für alle CDRoms und DVD's, die von vogt multimedia
selbst entworfen, hergestellt und vertrieben werden, gilt,
daß Eigentumsrechte hieran nicht erworben werden.
Mit Kauf der CDRom oder DVD erwerben Sie eine Lizenz zur
Nutzung auf einem PC oder einem DVD Player. Die Weitergabe
oder Vervielfältigung ist untersagt. Mit Kauf der
CDRom oder DVD erkennen Sie die Nutzungsrechte (
EULA
) ausdrücklich an. Ist die Verpackung einer CD/DVD
einmal geöffnet ist eine Rückgabe nicht mehr
möglich. Werden CDRoms oder DVD's an gewerbliche
Wiederverkäufer abgegeben, so steht jede Form der
Kopie unter Strafe. Es ist erlaubt, die CD/DVD in Originalverpackung
zum empfohlenen Verkaufspreis an den Endkunden abzugeben.
Eine Stellung ins Internet oder sonstige Freigabe von
Daten, die durch Dritte kopiert oder unbefugt gelesen
werden können, ist ausdrücklich untersagt. Der
gewerbliche Einsatz der durch vogt multimedia hgergestllten
CDroms und DVD's in den Bereichen Musik, Technik, Werbung,
Promotion und Reise ist nur durch gesonderte Lizenzbedingungen
mköglich, die einen gesonderten Vertrag vorraussetzen.
Jede illegale Verbreitung ist unter Strafe gestellt. |
| Kopierwerke,
die beauftragt sind, CD's und DVD's im Auftrag zu vervielfältigen,
dürfen nur die beauftragte Stückzahl herstellen
und an vogt multuimedia herausgeben. Alle weiteren Kopien
bzw. Pressungen sind sofort zu vernichten. Es muß
sichergestellt seion, daß die Master nicht weiteregeben
oder ohne Genehmigung und Auftrag in nicht lizensierten
Auflagen kopiert werden können. Die Kopierwerke haften
hierfür in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro
je CD/DVD, die sie zu Kopierzwecken erhalten. Sollten
Master nach einer begrenzten Auftragsabwicklung im Kopierwerk
verbleiben, um spätere Auflagen schnell abzuwickeln,
so sind diese so wegzuschließen, daß sie nicht
unbefugt kopiert oder weitergegeben werden können.
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| E.
Messeservice |
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| Wir
bieten für Partnerfirmen den folgenden Messeservice
an: Verteilung von Prospekten auf den Messen und Märkten,
die von unserer Fa. vogt multimedia & tour veranstaltet
und besucht werden. Die Kosten und Termine entnehmen Sie
bitte den jeweiligen Preislisten / Angeboten. Wir bieten
Packages, in denen verschiedene Termine gebündelt
und zusammen angeboten werden. Diese packages sind nur
als Gesamtes zu buchen. Änderungen bleiben unserer
schriftlichen Entscheidung vorbehalten |
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| Mit
der Auftragserteilung sind wir zur ordentlichen
Zwischenlagerung von Fremdprospekten verpflichtet, sowie
zur ordnungsgemäßen Verteilung. Diese erfolgt
durch Auslage im Rahmen der Markt- und Messeauftritte,
nicht aber durch Handabgabe. Der Kunde hat für die
ordnungsgemäße, frachtfreie und termingerechte
Anlieferung der Prospekte zu sorgen. Bei Verspätungen
haften wir nicht für einen eventuellen Verteilungsausfall.
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| Ersatztermine:
Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, daß
die ursprünglich angesetzten Termine zur Verteilung
geändert werden müssen. Ersatztermine werden
gleichwertig angeboten. Die Entscheidung für eine
gleichwertige Veranstaltung ist nicht zu begründen.
Fällt ein Termin ganz aus (aus welchen Gründen
auch immer) und kann nicht gleichwertig besetzt werden,
so sind wir im Rahmen der jeweiligen Einzel-Pauschale
rückerstattungspflichtig. Die Rückerstattung
erfolgt nicht als Barauszahlung/ Rücküberweisung,
sondern als Gutschrift auf das jeweils nächste Veranstaltungspackage.
Die Verträge gelten jeweils
nur für den jeweils angebotenen Zeitraum.
Sie enthalten keine automatische Verlängerung, soweit
dies nicht im Angebot/Vertrag/Rechnung fixiert wird. |
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| Die
Zahlung hat im Vorraus zu erfolgen. Auch wir müssen
die Messen und Märkte im Vorraus buchen und bezahlen.
Die Zahlungstermine werden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt
die Zahlung verspätet, wird der Prospekt solange
nicht ausgeliefert, bis die Zahlung erfolgt ist. Ein Rückerstattungsanspruch
seitens des Kunden besteht dadurch nicht. Der einmal geschlossene
Vertrag kann für den jeweiligen Zeitraum nicht einseitig
und nachträglich storniert
werden. Auch wenn der Kunde die Prospekte nicht zur Verteilung
liefert, ist er zur Zahlung der jeweiligen Gesamtsumme
verpflichtet. Können wir die Verteilung aus nicht
zu verantwortenden Gründen nicht im erwarteten Umfang
erfüllen (z.B. wegen Krankheit) ist ein Ersatzanspruch
nicht möglich. Wir haften nicht für den Verlust
oder die Beschädigung von eingelagerter oder transportierter
Fremd-Ware, etwa durch Diebstahl. Diese Teilbestimmungen
unter Punkt E Messeservice gelten seit 15.12.2008. |
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| Mahnungen
sind grundsätzlich kostenpflichtig. Derzeit ist ein
Satz von 15,-- für die 1. Mahnung, 30,-- Euro für
die 2. Mahnung anzusetzen. |
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| G.
Abrechnung |
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Die
Abrechnung erfolgt in EURO / Steuernummer
08 878 00396 - P / G 08 Finanzamt Dieburg
- Umsatzsteuer-Ident:
DE 167 52 15 37 - Zuständige Kammer:
IHK Darmstadt -
es gilt der jeweilige Mehrwertsteuersatz der Bundesrepublik
Deutschland. |
| Last
Site Relounch: 19.05.2010 -
Dr. Hans-Peter Vogt, vogt
multimedia design, Erlenweg 18, 64354 Reinheim |
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